Ernährungstherapie

Ihr Arzt hat eine Erkrankung bei Ihnen festgestellt, die eine Umstellung der Ernährung erfordert?
Dann ist es zur Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes und Wohlbefindens notwendig, eine ernährungstherapeutische Beratung in Anspruch zu nehmen.

Mögliche Indikationen sind:

  • Übergewicht/ Adipositas
    ernährungstherapeutische Beratung bei adipositaschirurgischen
  • Operationen (Magenband, Magenbypass)
  • Untergewicht
  • Fettstoffwechselstörungen
    (z.B. erhöhte Cholesterin- und/oder Triglyceridwerte)
  • Bluthochdruck
  • Diabetes mellitus
  • Erkrankungen der Leber
  • Gallenerkrankungen
  • Erkrankungen der Bauchspeicheldrüse
  • Magen- und Darmerkrankungen
  • Lebensmittelintoleranzen
    (Lactose, Fructose, Sorbit, Histamin, Milcheiweiß)
  • Zöliakie
    Ernährungsempfehlungen bei Obstipation oder Diarrhoe
  • Osteoporose
  • Ernährungsempfehlungen für Transplantationspatienten

Eine ernährungstherapeutische Beratung muss im Rahmen des § 43 SGB V durch eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung verordnet werden. Das Formular können Sie hier downloaden. Bitte lassen Sie dieses von Ihrem behandelnden Arzt ausfüllen, wenn sie einen Antrag auf Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse stellen möchten.

Image